MwSt-Vorauszahlung bis Freitag 28. Dezember 2020
Die übliche MwSt-Vorauszahlung für 2020 ist bis Freitag, 28. Dezember 2020, zu entrichten. Die Höhe der Vorauszahlung beträgt unverändert 88 Prozent. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie im Vorjahr, so auch für die elektronische Zahlung und die externe Verrechnung mit Guthaben aus anderen Steuern und Gebühren.
Darüber hinaus gibt es in diesem Jahr die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubes im Rahmen der Corona-Notstandsbestimmungen.