Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020 Steuerbonus auf Mieten und Betriebspacht – Ausdehnung

Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 23. Juni 2020 im Detail erläutert, wurde mit der Neustartverordnung ein Steuerbonus in Höhe von 60 Prozent auf die Mieten für die Monate März, April und Mai für nicht zu Wohnzwecken bestimmte Baueinheiten vorgesehen (30 Prozent bei Betriebspacht und besonderen Vertragsverhältnissen). Der Bonus gilt für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Vorjahr von nicht mehr als 5 Mio. Euro. Voraussetzung für den Bonus ist, dass eine Verminderung des fakturierten Umsatzes von mindestens 50 Prozent gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres verzeichnet wurde.
Im Zuge der Umwandlung der Notverordnung und mit der sogenannten Augustverordnung , auf welche wir nach endgültiger Genehmigung noch näher eingehen werden, wurde nun der Bonus ausgedehnt.
Nachdem kürzlich bestätigt wurde , dass ganz Südtirol bereits bei Ausrufung des Corona-Notstandes als Notstandsgebiet galt, bedarf es für diese Begünstigung keines Umsatzrückganges. Der Steuerbonus steht in jedem Falle zu.

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