Coronavirus Reduzierung Gemeindeimmobiliensteuer GIS bzw. IMU

Für die Gemeindeimmobiliensteuer wurden zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen sowohl auf staatlicher wie auch auf lokaler Ebene in Südtirol besondere Befreiungen und Erleichterungen vorgesehen.
Auf staatlicher Ebene ist für die Hotels und die anderen Beherbergungsbetriebe sowie für Thermen, Strandbäder und Betreiber von Messen und Ausstellungen eine Befreiung von der ersten Rate der Gemeindeimmobiliensteuer IMU verfügt worden , die dann im August auf das ganze Jahr 2020 ausgedehnt worden ist . Wir gehen auf diese Bestimmun-gen hier nicht weiter ein.
In Südtirol, das bekanntlich eine eigene Regelung für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) vorgesehen hat, sind umfangreichere Begünstigungen vorgesehen worden, welche wir mit diesem Rundschreiben erläutern werden . Es handelt sich im Wesentlichen um eine bedingte vollständige GIS-Befreiung für Baueinheiten, die für Hotels und gastgewerbliche Betriebe bestimmt sind, sowie um eine Herabsetzung der Steuerschuld auf 50 Prozent für die Baueinheiten, die für gewerbliche und berufliche Tätigkeiten bestimmt sind. Für die Anwendung der Begünstigungen ist spätestens bis 30. September 2020 eine Eigenbescheinigung bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.

Download Rundschreiben