Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020 Steuerbonus für Desinfizierung und persönliche Schutzausrüstung
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 29. Mai 2020 erwähnt, ist in der Neustart-Verordnung („decreto rilancio“) ein Steuerbonus in Höhe von 60 Prozent für die Desinfizierung und die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgesehen worden, und zwar für die im Jahr 2020 diesbezüglich getätigten Ausgaben . Mit der neuen Bestimmung werden die mit den vorherigen Notverordnungen vorgesehenen Beiträge für dieselben Ausgaben abgeschafft.
Vor kurzem sind nun die entsprechenden Durchführungsbestimmungen und amtlichen Klarstellungen erlassen worden. Innerhalb 7. September 2020 ist ein Antrag in elektronischer Form abzugeben.
Über den Steuerbonus für die Anpassung der Arbeitsumfelder und der Produktionsprozesse an die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften für Tätigkeiten mit Publikumsverkehr werden wir Sie mit getrenntem Rundschreiben informieren.