Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020 Steuerbonus auf Mieten und Betriebspacht
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 29. Mai 2020 erwähnt, ist in der Neustart-Verordnung („decreto rilancio“) für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Jahr 2019 von nicht mehr als 5 Mio. Euro ein Steuerbonus von 60 % auf die in den Monaten März, April und Mai gezahlten Mieten und Leasingraten vorgesehen worden. Bei Betriebspacht wird der Bonus auf 30 Prozent herabgesetzt. Voraussetzung ist eine Verminderung der fakturierten Umsätze in den entsprechenden Monaten gegenüber den jeweiligen Monaten im Vorjahr von mehr als 50 Prozent.
Der Steuerbonus kann ab sofort über den Zahlungsvordruck F24 beansprucht und verrechnet werden. Mit einem vor kurzem veröffentlichten Rundschreiben wurden erste Klarstellungen dargelegt.