Coronavirus – Neustart-Notverordnung DL 34/2020
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 29. Mai 2020 erwähnt, ist in der Neustart-Verordnung („decreto rilancio“) für Unternehmen und Freiberufler mit Erlösen im Jahr 2019 von nicht mehr als 5 Mio. Euro ein Verlustbeitrag vorgesehen. Voraussetzung ist eine Verminderung der fakturierten Umsätze im April 2020 gegenüber April 2019 von mehr als einem Drittel.
Der Antrag ist über die Einnahmenagentur einzureichen, welche vor wenigen Tagen den Antragsvordruck, die Durchführungsverordnung sowie amtliche Klarstellungen in Form eines Rundschreibens erlassen hat. Der Antrag kann bis 13. August 2020 in elektronischer Form eingereicht werden und die Gelder sollen – so zumindest die Ankündigung – innerhalb von 10 Arbeitstagen ausbezahlt werden.