Coronavirus – Zwangsschließung der Produktionsbetriebe – Wiederaufnahme für zahlreiche Bereiche ab 4. Mai 2020

Der Präsident des Ministerrates hatte mit Dekret vom 22. März 2020 die grundsätzliche Einstellung sämtlicher industriellen Produktionstätigkeiten und der Handelstätigkeiten verfügt (siehe unser Rundschreiben vom 23. März). Zwischenzeitlich hat es einige Lockerungen sowohl auf nationaler als auch auf Landesebene gegeben, über welche in der Tagespresse bereits ausführlich berichtet wurde.
Mit einem weiteren Dekret vom 26. April 2020 wurde die Liste der zulässigen Tätigkeiten nun umfassend erweitert.

Download Rundschreiben