Coronavirus – Weitere Notverordnung der Regierung – Auf-schub Zahlungsfristen und andere Termine

Die Regierung hat mittels einer neuen Eilverordnung vom 8. April 2020 ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen und Haushalte gegen die Coronavirus-Pandemie erlassen. Die Verordnung mit 44 Artikeln ist im Staatlichen Amtsblatt vom 8. April veröffentlicht worden und am Folgetag in Kraft getreten.
Die Verordnung enthält verschiedene Maßnahmen für die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung von Unternehmen, für Beihilfen und Unterstützungsmaßnahmen und einen weiteren Fristaufschub für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben.
In diesem Rundschreiben möchten wir Sie über den Fristaufschub für die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben informieren, welche bereits für die Fälligkeit vom 16. April von Bedeutung sein kann.
Die verschiedenen neuen Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen sind komplex. Wenden Sie sich deshalb bitte bei Notwendigkeit an einen unserer Mitarbeiter, um eine persönliche Beratung zu ermöglichen.

 

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