Kurzmitteilung – Zwangsschließung Betriebe wegen CoronaVirus + Aufschub Gemeindesteuern
Bezugnehmend auf unser Rundschreiben vom 23. März übermitteln wir Ihnen beiliegend die mit Dekret von gestrigem Datum abgeänderte Liste der Wirtschaftszweige, die von der Zwangsschließung der Betriebe AUSGENOMMEN sind. Es sind einige neue Wirtschaftszweige ergänzt und andere gestrichen worden. Die Änderungen sind in roter Farbe gekennzeichnet. Die neu zu schließenden Betriebe müssen ihre Tätigkeit innerhalb 28. März 2020 auflassen. Zukünftige Änderungen der Liste entnehmen Sie bitte der Tagespresse bzw. aus den Webseiten der öffentlichen Institutionen.