Corona Virus: Zwangsschließung Betriebe – Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 22. März 2020

Der Präsident des Ministerrates hat mit gestrigem Dekret die grundsätzliche Einstellung sämtlicher industriellen Produktionstätigkeiten und der Handelstätigkeiten verfügt.
Es gibt hierzu jedoch zahlreiche Ausnahmen in den strategischen Bereichen und für die Zulieferer der ausgenommenen Betriebe.

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