Haushaltsgesetz 2020: Neuerungen für Privatpersonen
Mit diesem dritten Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2020 möchten wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für Privatpersonen und Haushalte informieren. Teilweise be-treffen die Neuerungen jedoch auch Unternehmen, insbesondere die Steuerabsetzbeträ-ge für energetische Sanierung und der Fassadenbonus.
Über die Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler haben wir bereits in den vorheri-gen Rundschreiben vom 20. und 24. Februar 2020 berichtet.