Haushaltsgesetz 2020: Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler (Teil 1)
Das mit 1. Jänner 2020 in Kraft getretenen Haushaltsgesetz für 2020 enthält wie üblich zahlreiche Neuerungen im Steuerbereich.
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen und Freiberufler informieren. Aufgrund der umfangreichen Neuerungen wird das Rundschreiben auf zwei Teile aufgeteilt, wobei der erste Teil die Steuerbonusse und Förderungen und das zweite die sonstigen Neuerungen behandelt.
Die Neuerungen für Privatpersonen werden in einem getrennten Rundschreiben erläutert werden.