MwSt: Neuerungen für innergemeinschaftliche Umsätze (Quick Fixes oder „schnelle Lösungen“)

Mit 1. Jänner 2020 sind wesentliche Neuerungen im Bereich der innergemeinschaftlichen Umsätze (ig Umsätze) eingeführt worden. Sie betreffen die sogenannte MwSt-Systemrichtlinie (MwStSystRL) und die MwSt-Durchführungsverordnung (MwSt-DVO). Die durch zwei EU-Richtlinien eingeführten Neuerungen leiten die ab 1. Juli 2021 geplante große Reform der MwSt ein.
Die Richtlinien sollten in den Mitgliedstaaten spätestens bis 1. Jänner 2020 umgesetzt oder zumindest in der Verwaltungspraxis berücksichtigt werden. Im Unterschied zu den Nachbarstaaten ist dies aber in Italien bislang noch nicht geschehen. Trotzdem sollten die Neuerungen nach einhelliger Meinung der Fachliteratur sofort angewendet werden; dies zumindest in Bezug auf die MwSt-DVO, für die keine Umsetzung erforderlich und die folglich direkt anwendbar ist.
Die Neuerungen betreffen im Einzelnen:
– den Beförderungsnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen,
– die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung,
– die Reihengeschäfte,
– die EU-weite einheitliche Regelung für Konsignationslager.
Das Departement für Finanzen arbeitet an einem Leitfaden zum Beförderungsnachweis, der in Kürze veröffentlicht werden soll. Man erhofft sich auch Klarstellungen der Einnahmenagentur zu den anderen Neuerungen. Nachfolgend wollen wir Sie in Stichworten über die Neuerungen und die praktischen Auswirkungen informieren.

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