MwSt: Vorsteuerabzug Rechnungen zum Jahresende

Für den Vorsteuerabzug von Rechnungen des abgelaufenen Jahres 2019 (Dezember-Rechnungen) sind besondere Bestimmungen zu berücksichtigen. Diese Bestimmungen sind eigentlich dieselben der letzten Jahre , jedoch wird die Handhabung durch die Einführung der elektronischen Fakturierung nun komplexer und eventuelle Verstöße können vom Fiskus unmittelbar nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Handhabung notwendig und wir möchten deshalb erneut auf diese Bestimmungen hinweisen.

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