Nachlass Formfehler – Frist 31.5.2019

In der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2019 ist unter anderem eine Sanierung von Formfehlern
vorgesehen1. Mit einer Pauschalgebühr von 200 Euro pro Steuerperiode können die entsprechenden
Verwaltungsstrafen abgefunden werden. Voraussetzung ist, dass die Formfehler beseitigt werden.

Kürzlich sind die Durchführungsbestimmungen erlassen und der Zahlungscode (PF99) für die Entrichtung
der Pauschalgebühr festgesetzt worden. Vor wenigen Tagen hat die Einnahmenagentur ein
Rundschreiben2 veröffentlicht, in welchem die sanierbaren Formfehler und die entsprechenden Vorschriften
dargelegt werden.

Nachstehend eine Zusammenfassung über die Anwendung dieser Abfindungsmöglichkeit.

Download Rundschreiben