Meldung der Auslandsumsätze („esterometro“) innerhalb 30.4.2019
In unserem Rundschreiben vom 12. Februar 2019 haben wir Sie über die neue monatliche Meldepflicht der Auslandsumsätze hingewiesen. Der ursprüngliche Abgabetermin für die Meldungen der Monate Januar und Februar ist auf den 30. April verlängert worden. Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf diesen Termin erinnern, insofern Sie uns nicht bereits die Unterlagen zum Versand zur ursprünglichen Fälligkeit übermittelt haben.