Elektronische Meldung der Ausgangs- und Eingangsrechnungen innerhalb 28. September 2017

Mit dem Haushaltsgesetz für das Jahr 2017 wurden für die Umsätze ab 1. Januar 2017 die bisherigen Kunden- und Lieferantenlisten („spesometro“), die einmal jährlich abzufassen waren, abgeschafft und durch eine neue Meldepflicht für die erhaltenen bzw. ausgestellten Rechnungen ersetzt .

Die Übermittlung hat grundsätzlich vierteljährlich zu erfolgen, lediglich für das erste Jahr wurde als Übergangsbestimmung eine halbjährliche Meldung vorgesehen. Nach verschiedenen Fristaufschüben wurde kürzlich als Termin der 28. September für die Übermittlung der Meldung für das erste Halbjahr 2017 festgelegt . Allgemein war ein längerer Aufschub erwartet worden, weshalb die Vorbereitung jetzt kurzfristig erfolgen muss.

Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die Inhalte der Meldung sowie die Abgabemodalitäten bzw. -fristen informieren.

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