Nachtragshaushalt – DL Nr. 50/2017 – Kurzinformation
Die Regierung hat Ende April mittels Eilverordnung einen Nachtragshaushalt für 2017 erlassen. Die Verordnung enthält zahlreiche Steuerbestimmungen. Sie betreffen unter anderem die Ausweitung des Split-Payment-Verfahrens (gespaltene Zahlung) sowie Einschränkungen bei der Verrechnung von Steuerguthaben und bei den Zahlungsmodalitäten. Im Zuge der parlamentarischen Behandlung werden voraussichtlich noch verschiedene Änderungen vorgenommen.
Wir beschränken uns in den nachfolgenden Zeilen auf die wesentlichen Neuerungen, die eine sofortige Anpassung bzw. Handlungsbedarf erfordern. Ausführlichere Informationen werden wir Ihnen nach Ratifizierung der Verordnung erteilen .