Neue MwSt-Quartalsmeldung (Voranmeldung) ab 2017 – Erste Fälligkeit 31. Mai 2017

Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 6. Februar 2017 mitgeteilt, ist mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2017 eine neue MwSt-Quartalsmeldung eingeführt worden. Es sind darin die Eckdaten der monatlichen oder vierteljährlichen MwSt-Abrechnungen anzugeben. Die Meldung für das erste Kalenderquartal ist bis 31. Mai einzureichen. Die neue Meldepflicht entspricht den Umsatzsteuervoranmeldungen, so wie sie in Deutschland oder Österreich seit jeher einzureichen sind.

Mit gegenständlichem Rundschreiben möchten wir Sie über die Abgabefrist im Allgemeinen, die Fälligkeiten sowie die wichtigsten Inhalte der Meldung informieren.

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