Kunden- und Lieferantenliste für 2016 – Fälligkeit 10. April (Monatsmelder) und 20. April (Quartalsmelder)

Mit vorliegendem Schreiben möchten wir Sie an die Abgabe der Kunden- und Lieferantenliste für 2016 erinnern und die wichtigsten Vorschriften zusammenfassen.

Die Bestimmungen sind gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert geblieben, wir verweisen deshalb in Bezug auf Inhalt und Formalitäten auch auf unsere Rundschreiben der letzten Jahre .

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