Einheitliche Quellensteuerbestätigung (Vordruck CU) für 2016
Die Quellensteuer-Bestätigung „CU“ ist im Allgemeinen spätestens bis 7. März 2017 elektronisch an die Einnahmenagentur zu versenden. Der Vordruck betrifft die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Provisionen, Honorare oder andere quellensteuerpflichtige Vergütungen, die im Jahr 2016 ausgezahlt worden sind.
Die Übergabe des Vordrucks an die Vergütungsempfänger hat heuer bis Ende März 2017 zu erfolgen.
Die Informationen werden von der Einnahmenagentur unter anderem für die Erstellung der vorausgefüllten, vereinfachten Steuererklärung (Vordruck „730 precompilato“) benötigt.