MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal
Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2019“) für das Jahr 2018 ist auch heuer bis spätestens 30. April 2019 in elektronischer Form zu versenden.. Sie ist bekanntlich zwingend als eigenständige Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2019 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von Bedeutung ist.