Elektronische Rechnung – Verschiedene Klarstellungen und Anpassungen MwSt-Gesetz
In unseren Rundschreiben vom 24. Juli und 26. November 2018 haben wir Sie bereits über die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen im Detail informiert sowie praktische und operative Hinweise erteilt.
In der Zwischenzeit hat es in der Fachpresse, auf einer Online-Veranstaltungen der Einnahmenagentur und auf der Homepage der Einnahmenagentur (FAQ) verschiedene Klarstellungen gegeben. Zudem wurden auch einige Gesetzesbestimmungen geändert, um den Notwendigkeiten der E-Rechnungen gerecht zu werden . Darüber möchten wir Sie mit diesem Rundschreiben informieren.