MwSt-Jahreserklärung – MwSt-Quartalsmeldung viertes Quartal

Die MwSt-Jahreserklärung („Modello Iva 2018“) für das Jahr 2017 ist heuer bis spätestens 30. April 2018 in elektronischer Form zu versenden. Sie ist bekanntlich zwingend als eigenständige Erklärung abzugeben. Die Erklärung kann frühestens ab 1. Februar 2018 eingereicht werden, was für etwaige Verrechnungen und für Erstattungsanträge von Bedeutung ist.

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