Haushaltsgesetz 2018 – Teil 1: Neuerungen im Bereich MwSt und indirekte Steuern
Die steuerlichen Neuerungen sind auch für das Jahr 2018 umfangreich und sind im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2018 auf zwei Bestimmungen aufgeteilt worden:
• Die sogenannte Begleitverordnung , die am 16. Oktober 2017 in Kraft getreten ist. Die Neuerungen gelten zum Teil ab 16. Oktober 2017 und ab 5. Dezember 2017; bestimmte Neuerungen gelten erst ab 1. Jänner 2018.
• Das eigentliche Haushaltsgesetz, das am 22. Dezember 2017 vom Senat in endgültiger Fassung erlassen worden ist . Es besteht im Wesentlichen aus einem Artikel mit 1.181 Ab-sätzen und enthält zahlreiche Neuerungen und auch Begünstigungen.